Haus Golten, Geldern
Willkommen im Haus Golten!
Inhalt:
1. Antigenschnelltestung
2. Besucherregelung
PS. Bitte halten Sie bei Besuchen eine FFP-2 Maske als Mund-/Nasenschutz bereit (bitte mitbringen)
zu 1. ) Antigenschnelltestung; Stand 25.02.2021
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
Mit der neuen Verfügung des Landes NRW benötigen Sie zum Einlass in unsere Einrichtung einen negativen PoC-Antigentest. Die Testungen werden von uns durchgeführt. Wir haben dafür feste Testzeiten eingerichtet.
Hinweis: Um uns die Arbeit zu erleichtern, wäre es gut, wenn sie zum Besuchstermin einen gültigen Testnachweis (PoC) mitbringen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Gerne können Sie für die Testung unsere angebotenen Termine (freie Testtermine; siehe Tabelle unten) nutzen. Darüber hinaus, haben Sie die Möglichkeit, am Tag des vereinbarten Besuches, einen vereinbarten Testtermin zu bekommen (vgl. Zeiten für Besuche; unten).
Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an:
Telefon: 02831/136-300 (Frau Waldermann); Mo-Do 8.00 - 14.00 Uhr; Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Allgemeine Testtermine, zu denen sie sich bitte anmelden sind:
Mo | 9-18 |
Di | 9-18 |
Mi | 9-18 |
Do | 9-18 |
Fr | 9-12 |
Sa | 9-16 |
So | keine Tests |
Vorstehende Regelung gilt mindestens bis zum 15.03.21.
zu 2.) Besucherregelung; Stand 25.02.2021
Altenheim und Solitäre Kurzzeitpflege
Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an:
Telefon: 02831/136-300 (Frau Waldermann); Mo-Do 8.00 - 14.00 Uhr; Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir für die Planung der Besuche mind. 2 Tage Vorlauf benötigen.
An allen Tagen bis auf Sonntags wird mit dem abgesprochenen Besuchstermin auch eine Testung im Haus organisiert; bitte kommen sie dazu ca. 15 Minuten früher.
Besuche von einer Stunde Dauer mit maximal 2 Personen je Termin sind täglich möglich
Mo | 9-12 | 14-19 |
Di | 9-12 | 14-19 |
Mi | 9-12 | 14-19 |
Do | 9-12 | 14-19 |
Fr | 9-12 | 14-19 |
Sa | 9-12 | 14-19 |
So | 9-12 | 14-18 |
Allgemeines:
Unsere Bewohner dürfen auch Besuche auf ihren Zimmern empfangen, die Voraussetzung hierfür ist, dass vor und nach dem Besuch eine hygienische Händedesinfektion stattfindet und während der Dauer des Besuchs konsequent der Mund-/Nasenschutz getragen wird. Sie als Besucher und Ihr Angehöriger tragen während des Besuches im Zimmer die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.
Alternativ stehen weiterhin Besucherräume zur Verfügung. Hier können Besuche auch ohne Mund-/Nasenschutz stattfinden, dieser muss dann lediglich für den Weg zum und vom Besucherraum getragen werden.
Grundsätzlich gilt das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zur besuchten Person. Wenn Sie als Besucher und Ihr Angehöriger vor und nach des Besuches eine Händedesinfektion durchführen und während des Besuches Sie und auch ihr Angehöriger einen Mund-/Nasenschutz tragen, ist das Einhalten des Mindestabstandes nicht erforderlich, Sie dürfen dann auch körperlichen Kontakt zueinander haben. Dies gilt ab sofort.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Ihren Besuchen weiterhin eine Unterweisung in die Hygieneregeln erfolgt und wir ein Besucherregister führen müssen. Die aktuellen Hygienevorgaben hängen auch im Eingangsbereich aus.
Sie können wieder Spaziergänge mit ihren Angehörigen unternehmen, wenn Sie sich an die Regeln der Corona-Schutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten; d.h. Tragen eines Mund-/Nasenschutzes, einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen zum Infektionsschutz während des Aufenthaltes und des Verlassens der Einrichtung liegt bei Ihnen und Ihrem Angehörigen.
Änderungen werden wir auf unserer Homepage bekannt geben, bitte beachten Sie daher auch weiterhin unsere Homepage.
Haus Golten gGmbH
Pflegedienstleitung
PS.
Die Testung: Der Abstrich wird vorzugsweise durch die Nase genommen, das Testergebnis liegt nach 15 Minuten vor. Die Wartebereich bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist der Außenbereich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wartezeiten auftreten können. Die Angehörigen, die sich testen lassen und an diesem Tag keinen Besuchstermin haben, können ihre Angehörigen an diesem Tag nicht besuchen.
Wenn Sie in den letzten 48 Stunden vor dem Besuchstermin bereits eine PoC Testung haben durchführen lassen, benötigen Sie an diesem Tag keine Testung. (sofern Sie einen entsprechendem Nachweis vorlegen können; einen Nachweis erhalten Sie regelmäßig im Rahmen der von uns angebotenen Testungen).
Die Hygieneregeln (AHA) bleiben von der Testung unberührt.
Pflegedienstleitung
PS.
In Zeiten der Corona-Virus-Pandemie, ist es für Sie ggf. interessant, sich mit Ihren Angehörigen mittels Internet-Technik in Verbindung setzen zu können ?
Sprechen Sie uns an. Haus Golten hält entsprechende Technik bereit. Gerne beraten wir Sie.