Haus Golten, Geldern
Willkommen im Haus Golten!
Inhalt:
1. Antigenschnelltestung
2. Besucherregelung (siehe weiter unten)
PS. Bitte halten Sie bei Besuchen einen FFP-2 Maske als Mund-/Nasenschutz bereit (bitte mitbringen)
zu 1. ) Antigenschnelltestung; Stand 25.12.2020
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
Mit der neuen Verfügung vom 24.12.20 benötigen Sie zum Einlass in unsere Einrichtung einen negativen PoC-Antigentest. Die Testungen werden von uns durchgeführt. Wir haben dafür feste Testzeiten eingerichtet.
Hinweis:
Um uns die Arbeit zu erleichtern, wäre es gut, wenn sie zum Besuchstermin einen gültigen Testnachweis (PoC) mitbringen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Gerne können Sie für die Testung unsere angebotenen Termine (freie Testtermine; siehe Tabelle unten) nutzen. Darüber hinaus, haben Sie an ausgewählten Tagen die Möglichkeit, am Tag des vereinbarten Besuches, einen Testtermin zu bekommen (vereinbarte Testungen).
Datum freie Testtermine vereinbarte Testungen
28.12. 16-18 Uhr 8:45-16:30 Uhr
30.12. 16-18 8:45-16:30
02.01. 10-12 10-12
04.01. 12-14 8:45-16:30
06.01. 12-14
07.01. 16-18 8:45-18:00
09.01. 10-12 10-12
11.01. 12-14 8:45-16:00
13.01. 12-14
14.01. 16-18 8:45-18:00
Die Testung:
Der Abstrich wird vorzugsweise durch die Nase genommen, das Testergebnis liegt nach 15 Minuten vor. Die Wartebereich bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist der Außenbereich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wartezeiten auftreten können.
Die Angehörigen, die sich testen lassen und an diesem Tag keinen Besuchstermin haben, können ihre Angehörigen an diesem Tag nicht besuchen.
Für die Besucher, die sich testen lassen wollen, aber keinen Besuchstermin haben (freie Testtermine), gilt:
Melden Sie sich bitte in der Verwaltung mindestens einen Tag im Voraus an, so werden Wartezeiten verkürzt. Das gilt nicht für Besucher, die an diesem Tag einen Besuchstermin haben.
Wenn Sie in den letzten 72 Stunden vor dem Besuchstermin bereits eine PoC Testung haben durchführen lassen, benötigen Sie an diesem Tag keine Testung. (sofern Sie einen entsprechendem Nachweis vorlegen können; einen Nachweis erhalten Sie regelmäßig im Rahmen der von uns angebotenen Testungen).
Die Hygieneregeln (AHA) bleiben von der Testung unberührt.
25.12.2020
M. Neumann
(Pflegedienstleitung)
zu 2. Besucherregelung; Stand 29.12.2020
Besucherregelung ab dem 01.01.2021 (Altenheim und Solitäre Kurzzeitpflege)
Sehr geehrter Besucher unseres Hauses,
um besser planen zu können, bitten wir Sie, sich telefonisch unter folgender Telefonnummer anzumelden:
Telefon: 02831/136-300 (Frau Waldermann)
(arbeitstäglich außer Samstags bis 14.00 Uhr).
Besucherregelung ab 01.01.2021:
Besuche von maximal 2 Personen sind täglich möglich und auf eine Stunde beschränkt, die Zeitfenster sind wie folgt festgelegt:
Vormittags: 9.00 – 10.00, 10.00 – 11.00, 11.00 – 12.00 Uhr montags bis sonntags
Nachmittags: 15.00 – 16.00, 16.00 – 17.00, 17.00 – 18.00, 18.00 – 19.00 Uhr montags bis donnerstags
Nachmittags: 14.00 – 15.00, 15.00 – 16.00, 16.00 – 17.00 freitags, samstags, sonntags
Für die Besucher, die jetzt (per 29.12.2020) bereits einen Termin vereinbart haben, bleiben die Zeiten.
Unsere Bewohner dürfen auch Besuche auf ihren Zimmern empfangen, die Voraussetzung hierfür ist, dass vor und nach dem Besuch eine hygienische Händedesinfektion stattfindet und während der Dauer des Besuchs konsequent der Mund-/Nasenschutz getragen wird. Sie als Besucher und Ihr Angehöriger tragen während des Besuches im Zimmer die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.
Alternativ stehen weiterhin Besucherräume zur Verfügung. Hier können Besuche auch ohne Mund-/Nasenschutz stattfinden, dieser muss dann lediglich für den Weg zum und vom Besucherraum getragen werden.
Grundsätzlich gilt das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zur besuchten Person. Wenn Sie als Besucher und Ihr Angehöriger vor und nach des Besuches eine Händedesinfektion durchführen und während des Besuches Sie und auch ihr Angehöriger einen Mund-/Nasenschutz tragen, ist das Einhalten des Mindestabstandes nicht erforderlich, Sie dürfen dann auch körperlichen Kontakt zueinander haben. Dies gilt ab sofort.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Ihren Besuchen weiterhin eine Unterweisung in die Hygieneregeln erfolgt und wir ein Besucherregister führen müssen. Die aktuellen Hygienevorgaben hängen auch im Eingangsbereich aus.
Sie können wieder Spaziergänge mit ihren Angehörigen unternehmen, wenn Sie sich an die Regeln der Corona-Schutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten; d.h. Tragen eines Mund-/Nasenschutzes, einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen zum Infektionsschutz während des Verlassens der Einrichtung liegt bei Ihnen und Ihrem Angehörigen.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Planung der Besuche mind. 2 Tage Vorlauf benötigen.
Änderungen werden wir auf unserer Homepage bekannt geben, bitte beachten Sie daher auch weiterhin unsere Homepage.
Haus Golten gGmbH
Pflegedienstleitung
Hinweis
In Zeiten der Corona-Virus-Pandemie, ist es für Sie ggf. interessant, sich mit Ihren Angehörigen mittels Internet-Technik in Verbindung setzen zu können ?
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