Haus Golten, Geldern
Willkommen im Haus Golten!
Besucherregelung für Altenheime ab dem 01.12.2021 lt. CoronaAVEinrichtungen (Allgmeinverfügung des Landes NRW)
Liebe Besucher,
Einlasszeiten für Besucher sind: 9 – 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr; außerhalb dieser Zeiten bitte nach Vereinbarung (Tel. 02831/136-0). Während dieser Zeiten ist die Tür am Haupteingang für Sie offen und die Pforte ist für die notwendigen Formalitäten im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zum Thema Corona besetzt.
Ein Einlass für Besucher ist nur noch mit gültigem Testnachweis möglich. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein (Ausnahme PCR-Test; dann 48 Stunden). Die Regelung gilt auch für geimpflte / genesene Besucher.
Bitte halten Sie bei Besuchen eine FFP-2 Maske als Mund-/Nasenschutz bereit (bitte mitbringen) und beachten Sie die Aushänge zum Thema Hygiene, etc.
Eine Anmeldung zu Besuchen ist momentan nicht mehr erforderlich. Wir bitten Sie aber Besuche vor 9:00 Uhr, in der Zeit von 12-14 Uhr und nach 17:00 Uhr zu vereinbaren (Tel. 02831/136-0).
Allgemeines zum Thema Besuche:
Voraussetzung für einen Besuch ist:
- Testnachweis; PoC-Test (Bürgertest) nicht älter als 24 Stunden; Ausnahme PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden).
- Einhaltung der Hygieneregeln (AHA)
Den Test erhalten Sie bei Bedarf in unserem Hause während der Einlasszeiten und an den bekannten Teststellen im Stadtgebiet von Geldern und andernorts. Sollten Sie fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitten an unsere Verwaltung: 02831/136-0.
Sonstiges:
Für von Covid-19 nachweislich Genesene oder vollständig geimpfte Besucher entfällt auf dem Zimmer die Notwendigkeit zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes (Maskenpflicht). Entsprechendes gilt für von Covid-19 genesene oder vollständig gegen Covid-19 geimpfte Heimbewohner.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Ihren Besuchen weiterhin eine Unterweisung in die Hygieneregeln erfolgt und wir ein Besucherregister führen müssen. Die aktuellen Hygienevorgaben hängen im Eingangsbereich aus. Bitte betreten Sie das Haus nicht eigenmächtig, da wir zur Führung eines Besucherregisters verpflichtet sind.
Sie können Spaziergänge mit ihren Angehörigen unternehmen, wenn Sie sich an die Regeln der Corona-Schutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten.
Haus Golten gGmbH, 03.12.2021